Den letzten weg gehen wir gemeinsam

Trauer hat viele Gesichter und jeder Mensch trauert auf seine eigene Art und Weise. In unserer heutigen Gesellschaft wurde der Tod immer weiter tabuisiert. Wenige wissen, dass Trauer ein wichtiger Prozess zur Verarbeitung von Verlust- und Trennungserlebnissen ist. Wer bewusst trauert, kann sich positiv entwickeln, seine Persönlichkeit verstehen und eine neue Lebendigkeit entstehen lassen. 


Unsere Leistungen

  • Hausabholung und persönliche Betreuung
  • Erledigung aller Formalitäten
  • Gestellung von Ausschmückungen und Grabschmuck
  • Beratung bei der Wahl der Bestattungsform und dem Ort der Beisetzung
  • Organisation und Betreuung der Trauerfeierlichkeiten
  • Vermittlung und Beratung zur Trauerbegleitung 
  • Überführung im In- und Ausland
  • Vermittlung von Grabpflege   
  • Vermittlung eines Steinbildhauers für die Anfertigung        von Grabmalen 

Trauerdrucksachen werden in unserem Hause selbst hergestellt.
Dadurch können Sie kurzfristig – auch an Sonn- und Feiertagen – Angehörige, Freunde und sonstige Betroffene über den Trauerfall informieren.

Kontakt

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.



Wir sind für sie da

 

 

Sie können uns zu jeder Tages- oder Nachtzeit direkt telefonisch erreichen. Hierzu wählen Sie in

Engelskirchen:  Tel: 02263/ 21 09

oder in

Lindlar: Tel.: 08866/4 65 83 27

oder 90 14 249   Mobil: 0171/ 828 38 09

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir besprechen, wann wir die Überführung vornehmen und vereinbaren einen Termin zum Beratungsgespräch. Da die Überführung nicht unmittelbar stattfinden muss, können Sie sich noch in Ruhe verabschieden. Eine Grenze setzt hier das Landesbestattungsgesetz NRW, welches eine Überführung innerhalb von 36 Stunden verlangt.      

Beim Beratungsgespräch besprechen wir die Wünsche bezüglich der Bestattung und planen sie gemeinsam.

 

Vorbereitung

auf das Beratungsgespräch

Zur Erledigung der Formalitäten benötigen wir zum Beratungsgespräch folgende Unterlagen des/der Verstorbenen:

  •  Den Personalausweis
  • Bei ledigen Personen die Geburtsurkunde
  •  Bei verheirateten Personen die Heiratsurkunde
  • Bei geschiedenen Personen das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Bei verstorbenen Ehepartnern die Sterbeurkunde und die Heiratsurkunde

·     Die Todesbescheinigung, wird bei der Überführung von uns mitgenommen

·        (Graburkunde bzw. Grabnachweis  

      falls vorhanden)

Alle Dokumente müssen wir dem Standesamt zur Beurkundung im Original vorlegen. Sollten Sie keine Urkunden haben, sind wir Ihnen bei der Beschaffung behilflich.

 

Darüber hinaus können Sie für Abmeldungen und die Rentenvorschusszahlung /Rentenabmeldungen weitere Unterlagen mitbringen:

·     Die Versichertenkarte der Krankenkasse oder die Bezugsnummer

·       Rentennummern / Bescheide

·       Versicherungen

·       Sonstige Verträge

 

Für den digitalen Nachlass benötigen wir die Emailadressen des Verstorbenen, und wenn ein Facebook-Profil vorhanden ist, den vollständigen Link

Gerne dürfen Sie auch eigene Kleidung für den Verstorbenen zusammenlegen und Sargbeigaben mitbringen.

Persönlich, nach ihrem Wünschen

Die Möglichkeiten sind unendlich und gerade deshalb sehr verwirrend. Für den Anfang finden Sie hier alles Wesentliche

 

  • Wo möchten Sie Abschied nehmen?
    Viele Abschiednahmen finden heute im engeren Kreis der Familie statt. Unser liebevoll gestalteter Abschiednahmeraum oder die Aufbahrung Zuhause ermöglichen eine diskrete und pietätsvolle Abschiednahme.
  • Denken Sie an Lieblingsverse oder Lieder, Gedichte und Rituale. Diese vertrauten Elemente erleichtern die ungewohnte Lebenssituation
  • Welche Regelungen sind bisher getroffen? Existiert ein Testament oder Erbvertrag?

Was ist zu tun im Sterbefall?

  • Bei einem Sterbefall zu Hause
    Bei einem Todesfall im häuslichen Bereich benachrichtigen Sie bitte den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst. Der Arzt wird nach eingehender Untersuchung den Tod feststellen und eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Liegt diese vor, dürfen wir eine Überführung und entsprechende Versorgung vornehmen.

 

  • Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim
    Bei einem Todesfall in einer Einrichtung, einem Krankenhaus, Seniorenheim oder Hospiz kümmert sich das Personal um alle erforderlichen Schritte zur Ausstellung der Todesbescheinigung. Rufen Sie uns in dem Fall an, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.


  • Bei einem Unfallgeschehen oder einer unklaren Todesursache 
    Hier übernimmt in der Regel die Polizei zunächst alle Formalitäten rund um Abholung und Bergung eines Verstorbenen. Von der Polizei wird nach ein paar Tagen der Bearbeitung ein Beerdigungschein ausgestellt. In diesem Fall ist es sinnvoll, uns trotzdem unmittelbar nach der Todesfeststellung zu informieren, um die Zwischenzeit zur Vorbereitung der Bestattung zu nutzen.